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Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Wenn Sie Ihre betrieblichen Räume von einem Unternehmer reinigen lassen, zahlen Sie ab dem 1.7.2006 dafür die Umsatzsteuer. Sie sind dann also als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.
Par. 13 b UStG; Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Berichtet im Steuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Geschrieben in Steuerrecht, Steuertipps 2006 | Keine Kommentare