10. Juli 2008
Geschrieben in Fahrtenbuch, Steuerrecht | Keine Kommentare
BFH: Fahrtenbuch kann wegen kleiner Mängel nicht grundsätzlich verworfen werden !
Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.
Voraussetzungen des Fahrtenbuchs nach BFH:
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind jedoch die [...]
