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Spekulationssteuer landet erneut in Karlsruhe

Die Steuer auf Aktiengewinne sorgt für neuen Wirbel: Ein Betroffener klagt direkt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seinen Steuerbescheid und die Bundesregierung erwägt, die stärkere Belastung von Aktien- und Immobilienbesitzern doch erst einmal zu verschieben.
Quelle: Handelsblatt
Berichtet im Steuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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