15. Mai 2006
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Die von einer Steuerberatungsgesellschaft übernommenen Kammerbeiträge für ihre angest. Geschäftsführer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Mit Urteil zur Einkommensteuer/Lohnsteuer (bzw. Haftung) 1997-2000 vom 27. März 2006 (Az.: 5 K 2776/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer einer Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesellschaft zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.
Die in der Rechtsform einer GmbH betriebene Gesellschaft hatte die Pflichtkammerbeiträge für ihre angestellten Geschäftsführer [...]
