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Nach Widerruf der Bestellung zum Steuerberater ist eine dauerhafte geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen in Deutschland auch dann nicht möglich, wenn die Tätigkeit über ein im EU/Ausland befindliches Büro abgewickelt wird.

Mit Urteil vom 8. Mai 2006 (Az.: 5 K 1831/05) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Zurückweisung eines früheren Steuerberaters hinsichtlich seiner Beratungstätigkeit für inländische Mandanten durch das Finanzamt zulässig ist.
Der Kläger war bis zum Jahr 2000 selbständiger Steuerberater im Inland. Wegen Vermögensverfalls widerrief die Steuerberaterkammer seine Bestellung zum Steuerberater. [...]

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