Print This Post Print This Post

Keine Gebühren für lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte

Das Finanzamt verlangt zwischenzeitlich für verbindliche Auskünfte Gebühren.
Dagegen bleiben lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte jedoch weiterhin gebührenfrei. Die Anrufungsauskunft gemäß Â§ 42e EStG ist als Sonderfall einzustufen und nicht mit einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörde gleichzusetzen. Sie geht den allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung zwingend vor. Laut der Spezialvorschrift muss das zuständige Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) [...]

Den ganzen Beitrag lesen ->

Geschrieben in Steuerrecht | Keine Kommentare