22. Februar 2007
Geschrieben in Steuerrecht | Keine Kommentare
Keine Gebühren für lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte
Das Finanzamt verlangt zwischenzeitlich für verbindliche Auskünfte Gebühren.
Dagegen bleiben lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte jedoch weiterhin gebührenfrei. Die Anrufungsauskunft gemäß Â§ 42e EStG ist als Sonderfall einzustufen und nicht mit einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörde gleichzusetzen. Sie geht den allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung zwingend vor. Laut der Spezialvorschrift muss das zuständige Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) [...]
