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LSG: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sondennahrung

Für flüssige Nahrung, die über eine Ernährungssonde verabreicht wird, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 vH, nicht der Regelsteuersatz von 16 vH.

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Geschrieben in Steuerrecht | Keine Kommentare