19. März 2008
Geschrieben in Steuerrecht | Keine Kommentare
FG Rheinland-Pfalz: Die in einem gerichtlichen Vergleich protokollierte Zustimmungserklärung zu einer Zusammenveranlagung kann – mit steuerrechtlicher Wirkung – widerrufen werden.
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2002 vom 26. Februar 2008 (Az.: 3 K 2422/05) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Umständen eine in einem zivilrechtlichen Vergleich abgegebene Erklärung zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung widerrufen werden kann.
Der Kläger ist mittlerweile geschieden und lebte seit dem Spätjahr 2002 von [...]
